§ 2 Zweck des Vereins |
1. |
Der Verein hat das Ziel, älter werdenden Menschen den Zugang zur Welt der elektronischen Medien in einem geschützten Raum zu erleichtern bzw. überhaupt zu ermöglichen. Er möchte, dass auch solche Personen den Computer und andere elektronische Mediengeräte als selbstverständliches Instrument ihres Alltags aktiv und kreativ nutzen können. |
2. |
Er benutzt dazu die Räume und Einrichtung des Bürgerhauses Nehren. |
3. |
Dieser Senioren-Computer-Treff dient insbesondere (a) der Förderung der Senioren-Bildung durch Informationen und Schulungen mittels Internet und anderer Medien sowie (b) dem Aufbau und der Förderung von elektronischen Kommunikationsnetzen (einschließlich eMail) zur Nutzung durch Mitglieder und Nichtmitglieder, besonders auch bei eingeschränkter Mobilität. |
4. |
Das Angebot soll vorzugsweise für Menschen offen stehen, die keine oder wenig Erfahrung haben bei der Nutzung von Computern und weiteren elektronischen Geräten. Ihnen soll durch einführende Hinweise, weiterführende Kurse und auch Hilfe im Einzelfall geholfen werden, in der Regel durch Mitglieder bzw. Fördermitglieder des Vereins. |
5. |
Der Verein bietet darüber hinaus fortgeschrittenen Anwendern des Computers gegenseitigen Erfahrungsaustausch und ein Betätigungsfeld, in dem sie ihr Wissen und Können einbringen können zur Selbsthilfe und zur Hilfe für andere. |
6. |
Der Verein nutzt die Einrichtung im Bürgerhaus Nehren in den dafür festgelegten Öffnungszeiten und stellt Aufsichtführendes Personal bzw. Betreuung zur Verfügung |